Benutzer Löschen

Benutzer Löschen

Problem Nutzer Löschen

Als Admin können Sie Benutzer zwar hinzufügen, aber ein endgültiges Löschen dieser Benutzer ist jedoch leider nicht möglich! Dies kann nur von einem R.O.E. Admin vorgenommen werden, kontaktieren Sie uns hier also gerne über unsere Mail

Hintergrund ist, dass mit jedem Nutzer viele Daten verknüpft sind wie Checklistenvorlagen, abgeschlossene Checklisten und mehr. Wenn ein Nutzer endgültig aus dem System gelöscht wird, ist es daher nicht mehr möglich diese Daten wiederherzustellen. Eine Löschung muss daher gut durchdacht werden.

Benutzer löschen

Als Kunden-Administrator können Sie Nutzer jedoch deaktivieren und aktivieren. In diesem Fall verbleiben die Nutzer im User-Portal, verlieren oder erhalten jedoch das Recht, sich im System einzuloggen. Die Nutzer bleiben im System vorhanden, werden jedoch nicht von Ihrem Benutzerkontingent abgezogen.

Ein Beispiel: Sie erwerben den Lizenzvertrag „Standard-S“ für 20 User. Das bedeutet, dass Sie mehr als 20 User anlegen können, allerdings können nur 20 User auf „aktiv“ gesetzt sein. Im hier gezeigten Bild sind insgesamt 8 User im System angelegt, aber nur ein einziger ist aktiviert.

Nutzer Löschen mit Check-it
Wie Sie unter den Kundeneinstellugnen sehen können, wird dem Kunden nur ein einziger Nutzer vom Nutzerkontingent abgezogen.
Ein Nutzer wird im Check-it System gelöscht

Benutzer deaktivieren

Gehen Sie wie folgt vor um einen Benutzer zu deaktiveren:

    • Loggen Sie sich in den Check-it Server ein
    • Wählen Sie Verwaltung und dann den Bereich „Kunde“ aus.
    • Klicken Sie auf den Reiter „Benutzerverwaltung“.
    • Wählen Sie einen User aus, indem Sie auf das Symbol links tippen.

In dieser Ansicht werden alle Nutzerdaten dargestellt. Sie können den Benutzer bearbeiten a), oder deaktivieren b).

Tutorials

Unsere Bedienungsanleitung zeigt Ihnen, wie Sie diese Einstellungen vornehmen können.

Hinweis:

Die hier beschriebenen Einstellungen, können nur von Ihrem unternehmenseigenem Administrator getätigt werden. Sollten Sie keine Zugriffsberechtigungen haben, setzen Sie sich bitte  mit Ihrem Ansprechpartner in Kontakt.

Benutzer deaktivieren
Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Viele Fehler können dadurch behoben werden, dass Sie die Synchronsation einmal neu zurücksetzen. Wie Sie dies selbst mit wenigen Klicks tun können, zeigen wir Ihnen hier.

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Um Sie im Support optimal betreuen zu können, benötigen wir Ihre Datenbank, Logfiles und weitere informationen. Sehen Sie hier, wie Sie diese selbst schnell generieren können.

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Wir lassen Sie nicht im Stich. Jetzt den Check-it Support kontaktieren und zeitnah eine Lösung für Ihr Problem finden. 

Auftrag fehlt

Auftrag fehlt

Auftrag fehlt

Sie weisen einem Nutzer einen Auftrag über die Auftragsverwaltung zu, dieser wird auf dem mobilen Endgerät allerdings nicht angezeigt. Im folgenden Support-Beitrag zeigen wir Ihnen den Grund und die Lösung.

Einstellung: Auftrags-Zeitraum ändern

Um die Synchronisation nicht zu überlasten, werden nur Aufträge für einen definierten Zeitraum heruntergeladen und nicht alle im System vorhandenen. Dieser Zeitraum kann in den Einstellungen angepasst werden:

  • Öffnen Sie das Navigationsmenüs, oben links
  • Wählen Sie den Menüpunkt „Einstellungen“
  • Etwas weiter unten finden Sie im Menü die Einstellung „Aufträge anzeigen Tage voraus“.
  • Hier können Sie definieren, wie weit im voraus Aufträge heruntergeladen werden sollen; mindestens 10 Tage, maximal 90 Tage im Voraus.

 

Fallbeispiel:

Sie suchen einen Auftrag. In der App wird er nicht angezeigt.

Aktuelles Datum: 01.01.2025
Auftrag-Datum: 01.03.2025

Sie prüfen die App Einstellung wie oben beschrieben und stellen fest: Aufträge werden 30 Tage im Voraus abgerufen. Daher werden nur Aufträge bis zum 31.01.2025 heruntergeladen. Um den Auftrag, der zum 01.03.2025 datiert ist anzeigen zu können, müsste der Wert auf 90 Tage geändert werden.

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Viele Fehler können dadurch behoben werden, dass Sie die Synchronsation einmal neu zurücksetzen. Wie Sie dies selbst mit wenigen Klicks tun können, zeigen wir Ihnen hier.

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Um Sie im Support optimal betreuen zu können, benötigen wir Ihre Datenbank, Logfiles und weitere informationen. Sehen Sie hier, wie Sie diese selbst schnell generieren können.

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

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Fehler Anmeldung

Fehler Anmeldung

Support: Probleme bei Anmeldung

Manchmal erhalten wir die Meldung, dass sich einzelne Nutzer nicht mehr anmelden können, Sie die Meldung „Lizenz abgelaufen“ erhalten, oder dass nach der Anmeldung der Account defekt ist.  In der Regel lassen sich diese Fehler schnell beheben, wie genau zeigt Ihnen dieser Artikel.

Bitte prüfen Sie bitte zunächst, ob das Passwort korrekt ist, und das Unternehmen weiterhin eine gültige Lizenz hat. Das Passwort kann hier zurückgesetzt werden: https://checkitonline.de/checkit/login/forgotpw

 

Einstellungen prüfen

Häufig gibt es Anmeldeschwierigkeiten, auf Grund von falsch eingestellten Accounts.

a) Es kann sein, dass Ihr Administrator beim anlegen des Accounts ein zu kurzes Ablaufdatum eingetragen hat und dieser automatisch deaktiviert wurde.

    • Lösung: Bitten Sie Ihren Administrator das Ablaufdatum anzupassen und Ihren Account wieder zu aktivieren.

b) Manchmal werden Accounts falsch eingestellt, weshalb die Daten nicht richtig angezeigt werden können – beispielsweise, indem Rechte mehrfach, oder Doppelt vergeben werden. So kann ein Account etwa nicht gleichzeitig „Admin“ und „Standard-Nutzer“ sein, auch können einem „Administrator“ keine „Zusatzrechte“ vergeben werden. 

    • Lösung: Bitte stellen Sie den Account richtig ein. 

Einstellungen des Corporate-Designs prüfen

Bitte prüfen Sie die Einstellung Ihres Corporate-Designs. Folgende Fehler können dazu führen, dass die Applikation nicht genug Informationen bekommt, um die Anwendung ordnungsgemäß starten zu können.

a) Die Farben sind komplett auf „Transparent“ eingestellt. Bei einem RGBA-Code kann dies an der Null an der letzten Stelle erkannt werden. Beispiel: „rgba(253,3,3,0)“

    • Lösung:  Ändern Sie den rgba-Code, indem Sie einen Wert für die Transparenz eintragen, dieser kann maximal 1 betragen.
      Beispiel: „rgba(253,3,3,1)

b) Es ist keine Farbe eingestellt

    • Lösung: wählen Sie eine Farbe aus

c) Es ist kein Bild für ein Logo ausgewählt

    • Lösung: Laden Sie ein Logo hoch

d) Es ist kein Wert für einen rss-Feed eingestellt

    • Lösung: Wählen Sie einen rss-Feed aus

 

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Viele Fehler können dadurch behoben werden, dass Sie die Synchronsation einmal neu zurücksetzen. Wie Sie dies selbst mit wenigen Klicks tun können, zeigen wir Ihnen hier.

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Um Sie im Support optimal betreuen zu können, benötigen wir Ihre Datenbank, Logfiles und weitere informationen. Sehen Sie hier, wie Sie diese selbst schnell generieren können.

Ein Erlaubnisschein wird mit Check-it ausgestellt.

Wir lassen Sie nicht im Stich. Jetzt den Check-it Support kontaktieren und zeitnah eine Lösung für Ihr Problem finden. 

Elektronische Unterschriften

Elektronische Unterschriften

Elektronische Unterschriften

In welchem Umfang sind elektronische Unterschriften rechtsverbindlich?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt neben der Schriftform (§ 126 BGB) auch die elektronische Form (§ 126 a BGB) und die Textform (§ 126b BGB). § 127 BGB regelt zu der Überschrift „Vereinbarte Form“, dass die Parteien im wechselseitigen Miteinander „die an die zur Wahrung der Form zu stellenden Anforderungen selbst bestimmen“.

Einer der zentralen Grundgedanken unserer Zivilrechtsordnung ist die sogenannte Vertragsautonomie. Hiernach können die Parteien miteinander verbindlich verabreden welche rechtlichen Regelungen zwischen ihnen gelten sollen. Die Vertragsautonomie ist dann zulässig, wenn nicht ausdrücklich anderslautende gesetzliche Bestimmungen vorrangig zu beachten sind. So erfolgt beispielhaft die Quittierung des Empfangs einer Sendung gegenüber dem Post- oder Paketboten auf einem Unterschriftspad rechtlich als Erklärung in Textform. Die Textform erfüllt keine der gängigen Formzwecke (z. B. Warn-, Beweis- oder Identifikationsfunktion). Sie gewährleistet aber, dass die Beteiligten sich zuverlässig über den Inhalt der Erklärung informieren können und erfüllt die damit verbundene Informationsfunktion, die inzwischen zu den klassischen Formzwecken hinzugetreten ist.

Zu berücksichtigen sind hierbei die rechtlichen Erfordernisse bei elektronischen Unterschriften. So muss die Erklärung in einer zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden und die Person des Erklärenden muss genannt werden.

Das Quittieren mittels Textform dient nicht der Beweisfunktion. Von Bedeutung ist aber, dass im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit eine Zuordnung zu einem Handelnden erfolgen kann. Ein weiterer Aspekt ist die Wahrnehmung des Erklärenden, dass dieser mit seinem gewollten Erklärungsakt die ordnungsgemäße Durchführung oder den Abschluss der erbrachten Arbeitsleistung bestätigt und hierfür – zumindest aus der Sicht der Verbindlichkeit des eigenen Handelns – auch einstehen will. Schließlich ist es durch eine derartige Personalisierung möglich sich im Zusammenhang mit etwaigen Rückfragen konkret an eine bekannte, nämlich die hier handelnde Person, wenden zu können.

Prüfungen Dokumentieren

Prüfungen Dokumentieren

Prüfungen dokumentieren

Warum und wie sind Prüfungen zu dokumentieren? 

Die Notwendigkeit, Prüfungen zu Dokumentieren ergibt sich aus diversen Regelwerken. So heißt es zum Beispiel in der Betriebssicherheitsverordnung, § 14 (7): „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung […] aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen […] mindestens Auskunft geben über:

    • Art der Prüfung,
    • Prüfumfang,
    • Ergebnis der Prüfung und
    • Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person“

Je nach Art der Prüfung können zusätzliche Anforderungen aus weiteren Regelwerken gelten. So finden beispielsweise im Bereich der elektrotechnischen Prüfungen zusätzlich die Anforderungen der Berufsgenossenschaften und der in den VDE Normen festgelegte anerkannten Regeln der Technik Anwendung. In der DGUV Vorschrift 3 § 5 Prüfungen (3) heißt es zum Beispiel: „Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.“

Nur durch eine vollständig dokumentierte Prüfung vor Erstinbetriebnahme kann der Nachweis erbracht werden, dass sich die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung in einem sicheren Zustand befunden hat. Dies ist insbesondere im Schadensfall oder bei Gewährleistungsfragen sehr wichtig.

Mit der Aufzeichnung von Prüfungen kommt der Betreiber einer Anlage jedoch nicht nur seiner Dokumentationspflicht nach, sondern kann unter Umständen auch wirtschaftliche Vorteile erlangen. Bei elektrischen Anlagen heißt es beispielsweise in der DIN VDE 0105-100/A1: 2017-06 Abschnitt 5.3.3.101.0.1: „Der Umfang wiederkehrender Prüfungen […] darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden, soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist. Berichte und Empfehlungen von vorhergehenden wiederkehrenden Prüfungen müssen berücksichtigt werden. Wenn keine früheren Prüfberichte verfügbar sind, ist eine Vorabuntersuchung notwendig.“

Mit anderen Worten, die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung sind mit den Ergebnissen der vorhergehenden Prüfungen zu vergleichen. Ist dies möglich, kann der Umfang der Wiederholungsprüfung auf Stichproben begrenzt werden. Liegt keine dokumentierte Prüfung vor, sind weitere Vorabuntersuchung erforderlich was unter Umständen bedeuten kann, dass bei einer fehlenden Dokumentation, die Wiederholungsprüfung im Umfang einer Erstprüfung durchzuführen ist.

Um die Erstellung von Papierbergen zu vermeiden sehen auch die Regelwerke die Aufzeichnung auf elektronischem Wege vor. Die BetrSichV sagt hierzu „Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.“

Hierbei unterstützt Sie Check-it.

Abschnitt 5.3.3.101.5.1 und 5.3.3.101.5.2

„Nach Abschluss der wiederkehrenden Prüfung einer bestehenden Anlage muss ein Zustandsbericht der elektrischen Anlage erstellt werden. Der Bericht muss Folgendes beinhalten:

  • Einzelheiten der Anlagenteile, die besichtigt wurden;
  • alle Einschränkungen bei der Besichtigung und beim Erproben und Messen, einschließlich der Gründe dafür;
  • alle Schäden, Verschleiß, Fehler oder Beeinträchtigungen der Sicherheit;
  • jede Nichtübereinstimmung mit den Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), oder anderer zutreffender Errichtungsnormen, z. B. der Normenreihen VDE 0101 oder VDE 0113, die zu einer Gefährdung führen kann;
  • Auflistung der Besichtigung;
  • Auflistung der Ergebnisse der Erprobungen und Messungen[…].
DIN VDE 0105-100/A1: 2017-06

Check-it für R.O.E. Online Kunden

Check-it für R.O.E. Online Kunden

Check-it für R.O.E. Kunden

Ist Check-it für R.O.E. Online Kunden kostenlos?

Das Portal für Elektrosicherheit R.O.E. Online, ist für Verantwortliche im Elektrobereich und stellt diesen Mustervorlagen im Office-Format (Word, Excel, PowerPoint) zur Verfügung. Im Rahmen der dort erworbenen Leistungen, erhalten alle R.O.E. Online Kunden das Produkt  „Check-it No Sync“. Check-it No Sync wird lediglich R.O.E. Online Kunden zur Verfügung gestellt, und verfügt im Vergleichen zu allen anderen Check-it Produkten nur über einen sehr begrenzten Funktionsumfang. Das Portal für Elektrosicherheit R.O.E. Online und die mobile Lösung für Dokumentation Check-it sind daher zwei separate Produkte, die jedoch beide vom gleichen Unternehmen, der R.O.E. GmbH, vertrieben und entwickelt werden.

Der Funktionsumfang von „Check-it No Sync“, wird auf der  Produktübersicht auf ROE Online beschrieben. Der in der Produktübersicht enthaltene Text wird rechts im Info-Kasten dargestellt. Grundsätzlich kann Check-it No Sync im begrenzten Umfang von einzelnen verantwortlichen Elektrofachkräften genutzt werden, indem Checklisten Online erstellt und anschließend in die App importiert werden. Zudem ist es möglich, generierte Checklisten über den „Teilen“-Button beispielsweise per E-Mail oder anderen Massangern an sich selbst zu schicken. 

Check-it für ROE Online Kunden

Folgende Leistungen sind enthalten:
• Checklisten über die Check-it App erstellen und ausfüllen
• Checklisten auf www.checkitonline.de erstellen und ausfüllen.

Folgende Leistungen sind nicht enthalten und können separat bestellt werden:
• Synchronisation zwischen Check-it Online und der App
• Online Nutzerverwaltung
• Checklisten in Kategorien verwalten
• Checklisten zwischenspeichern, mit anderen Nutzern teilen
• Online Cloud Speicher für ausgefüllte Checklisten
• Datenbank Auswertung und API Schnittstelle
Nutzer-Begrenzung
Standort-Lizenz: 100 | Campus-Lizenz: 200

Info-Text auf der Produktübersicht bei R.O.E. Online

Falls jedoch gewünscht ist, Check-it gemeinsam mit mehreren Nutzern zu verwenden, beispielsweise einem Prüfteam, mit mehreren Mitarbeitern in einer Instandhaltung oder anderen Anwendungsfällen, empfiehlt es sich entsprechende Check-it Pakete zu erwerben. Die hier enthaltene Synchronisierung sorgt nicht nur dafür, dass von den verantwortlichen erstellte Checklisten bei allen Nutzern ohne Mehraufwand auf den neusten Stand gehalten werden, sondern auch, dass von Nutzern erstellte PDF-Dateien automatisch auf dem Server wieder zu finden sind.