Stand von diesem Tutorial: 2.8.16 (Online)
Kürzel: faq_09

Personenbezogene Daten

Beim Arbeiten mit Check-it werden personenbezogene Daten von Nutzern erfasst und verarbeitet. Das betrifft sowohl die Stammdaten der angelegten Benutzer als auch Daten, die im laufenden Betrieb entstehen – etwa beim Ausfüllen von Checklisten, beim Hochladen von Fotos oder bei der Erfassung von Standortdaten.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Als Verantwortlicher – in der Regel der Arbeitgeber oder das Unternehmen, das Check-it einsetzt – ist sicherzustellen, dass die Verarbeitung dieser Daten auf einer zulässigen Rechtsgrundlage beruht.

Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, welche personenbezogenen Daten in Check-it erfasst werden und welche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung in Betracht kommen.

Inhalt

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zur datenschutzkonformen Nutzung von Check-it empfehlen wir, einen Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen.

Rechtlicher Hinweis

Welche personenbezogenen Daten werden aufgenommen?

Durch das Programm werden folgende personenbezogene Daten aufgenommen:

Nutzerdaten:

  • Vorname, Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Benutzerrolle / Berechtigungen

Nutzungsdaten:

  • Erhobene Daten (Checklisteneinträge) dieser Person mit Zeitstempel
  • Zeitpunkt des letzten Logins
  • Hochgeladene Fotos / Anhänge
  • Standortdaten (GPS), sofern bei der Erfassung aktiviert

Technische Daten:

  • Geräteinformationen (Gerätetyp, Betriebssystem)
  • IP-Adresse

Zugangsdaten:

  • Passwort (verschlüsselt gespeichert)

Rechtlicher Rahmen für das Aufnehmen personenbezogener Daten

DSGVO, Datenschutzgrundverordnung Art. 4 Nr. 1

“personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

DSGVO, Datenschutzgrundverordnung Art. 6 Abs. 1 c)

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich